Am Mittwochmittag um 13:01 wurden alle Ortsfeuerwehren der Stadt Buchholz i. d. Nordheide, sowie die Feuerwehren Wenzendorf und Welle zu einem Waldbrand mit starkem Ausmaß in den Höllenschluchtweg alarmiert.

Da die Anruferin vorerst nicht ausfindig gemacht werden konnte mussten die Einsatzkräfte den übermittelten Bereich weiträumig auf das gemeldete Feuer absuchen. Dies erweist sich aufgrund der Größe des Areals, sowie dem recht dichten Bewuchs  als besonders schwierig, sodass das Feuer erst nach rund 45 Minuten erfolgreich lokalisiert werden konnte. Der zur Hilfe hinzugezogenen Feuerwehr Flugdienst – also Flugzeuge, welche den Brand lokalisieren und die Einsatzkräfte ‘von oben’ koordinieren können – konnte frühzeitig wieder umdrehen.

Nachdem der Brand gefunden war stellte sich heraus: Der Brand ist weitaus kleiner als angenommen. Es brannten rund 300qm Unterholz. Das Feuer hatte sich am Einsatzort in Bodennähe ausgebreitet. Weiterhin wurde klar: Die Feuerwehren Buchholz und Holm löschten erst eine Woche zuvor nur wenige Meter weiter einen weiteren Waldbrand in ähnlicher Größenordnung.  Eine erneute Entzündung durch den vorigen Brand wird ausgeschlossen.

Nachdem die Flammen schnell bekämpft werden und die Einsatzstelle somit begrenzt werden konnte, galt es die Glutnester im Waldboden abzulöschen. Dies wurde mittels den Wasser führenden Fahrzeugen ermöglicht, welche die Wasserleitungen speisten und im Pendelverkehr ausgetauscht und wieder befüllt wurden. So konnte der Brand schnell unter Kontrolle gebracht werden. Die Nachlöscharbeiten bei einem Waldbrand sind jedoch stets sehr aufwändig, da der Boden umgegraben werden muss. So konnten die Feuerwehrleute die Einsatzstelle erst nach rund 3 1/2 Stunden wieder verlassen.

 

Einige Worte am Rande:
Derzeit herrscht in der Stadt Buchholz die Waldbrandstufe 4 – also die zweithöchste Gefahrenstufe für Waldbrand mit einer ‘hohen Gefahr’. Bei langanhaltender Trockenheit können besonders leicht Brände in der Vegetation entstehen, sodass hier besondere Vorsicht gilt.

Insbesondere glühende Zigaretten dürfen nicht in der Landschaft entsorgt, sondern müssen besonders sorgfältig ausgemacht werden. Im Wald selbst ist das Rauchen, sowie das Grillen und entzünden von Feuer im Zeitraum vom 01. März – 31. Oktober gänzlich verboten. Glühende Kohlen nach dem Grillen müssen sorgfältig abgelöscht werden und sollten anschließend ausreichend lange abkühlen, bevor diese entsorgt werden können. Kohle- bzw. Feuerschalen sollten niemals im direkten Kontakt mit dem Boden stehen.
Autos sollten nicht auf trockenem Gras abgestellt werden, da heiße Fahrzeugteile ebenfalls einen Brand verursachen können.

Insgesamt gebietet es der gesunde Menschenverstand, dass besonders umsichtig umgegangen wird, um das Risiko einen Vegetationsbrandes zu minimieren.

 

Ich habe einen Waldbrand entdeckt – was muss ich tun?

Wenn die Möglichkeit besteht, dass Sie bereits mit ersten Löschmaßnahmen beginnen können ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, so können Sie dies tun. Beispielsweise können Sie Sand nutzen, um die Flammen zu ersticken. Ebenso können Sie mit Ästen auf die Flammen schlagen. Hierdurch werden die Flammen verdrängt. Bleiben Sie hierbei stets hinter oder seitlich vom Feuer. Achten Sie dabei auf etwaige Windwechsel.
Sollte der Brand zu groß sein oder erste Löschmaßnahmen erfolgreich gewesen sein, alarmieren Sie möglichst zeitnah die Feuerwehr. Hier ist eine detaillierte Lagebeschreibung, bzw. Anfahrtsbeschreibung besonders hilfreich. Im besten Fall begeben Sie sich zur nächst gelegenen Straße und weisen die Einsatzkräfte ein. Wenn kein Ansprechpartner vor Ort ist, ist eine Lokalisierung des Brandes oftmals sehr zeitaufwändig.

Begeben Sie sich niemals selbst in Gefahr! Sind die Flammen zu hoch, der Wind zu stark oder fühlen Sie sich unsicher, unternehmen Sie keine eigenen Löschversuche und alarmieren Sie sofort die Feuerwehr. Begeben Sie sich entgegen der Windrichtung in Sicherheit.